EU-Führerschein - das neue Fahrerlaubnisrecht
Grundlagen
Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft hat bereits 1980 mit der Ersten Richtlinie über den Führerschein erste Schritte zur Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts unternommen.
Im Jahre 1991 wurde durch den Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die Zweite Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Ihre wesentlichen Bestimmungen sind
- die gegenseitige unbefristete Anerkennung der Führerscheine, auch wenn der Inhaber seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt,
- die Einführung der internationalen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen mit den Klassen A bis E und der Möglichkeit von Unterklassen und
- die Einführung eines einheitlichen Führerscheinmusters im Scheckkartenformat als Alternative zum herkömmlichen rosafarbenen Papiermuster.
EG-Richtlinien gelten in den Mitgliedstaaten nicht unmittelbar, sondern müssen in das nationale Recht umgesetzt werden. Dies ist in der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen geschehen durch
- das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 24. April 1998 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Seite 747) und
- die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung) vom 18. August 1998 (BGBl. I Seite 2214, Heft 55. Die Verordnung wurde darüber hinaus mit Begründung abgedruckt im Verkehrsblatt Heft 20, Erscheinungsdatum 30. Oktober 1998).
Das Gesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung traten am 1. Januar 1999 in Kraft. Es enthält vor allem die Grundsätze des neuen Fahrerlaubnisrechts sowie die Vorschriften für die Fahrerlaubnis auf Probe und das geänderte Punktsystem. Alle übrigen wesentlichen fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Fahrerlaubnisklassen und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung zusammengefasst.